Nr. 120a

Gut informiert

Endlich ist auch in Österreich möglich, was in vielen europäischen Staaten schon länger gang und gäbe ist: Nach jahrelangen politischen Auseinandersetzungen können Lesben und Schwule ihre Paarbeziehung mit einer Eingetragenen Partnerschaft (EP) rechtlich absichern. Mit dieser neuen Möglichkeit tauchen aber auch Fragen auf: Was heißt es, nächster Angehöriger von meinem Partner zu sein? In welcher rechtlichen Beziehung stehe ich nun zum Kind meiner Partnerin? Muss ich meinen Arbeitgeber vom Schließen einer EP informieren? Welche Auswirkung hat die EP auf die Erbfolge? Wie kann man eine EP wieder auflösen? Mit solchen und ähnlichen Fragen sind wir in unserer Beratungstätigkeit immer wieder konfrontiert.

Daher haben wir uns zusammengetan und diese Broschüre initiiert, mit der wir möglichst umfassend über die EP und ihre rechtlichen Folgen informieren wollen. Diese Information möge sowohl jenen, die bereits in einer EP leben, als auch jenen, die sich diesen Schritt gerade überlegen, nützlich sein – auch wenn die Broschüre nur allgemeine Information bieten kann und vor allem in komplexen Rechtsbereichen (wie z. B. Fremdenrecht und Scheidung) eine persönliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzt!

Auf www.partnerschaftsgesetz.at informieren wir detailliert und am jeweils neuesten Stand über die EP. Unser herzlicher Dank gilt Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, dem Autor dieser Broschüre.

  • RosaLila PantherInnen
  • Rechtskomitee LAMBDA
  • PRIDE – Das lesbisch/schwule Österreichmagazin
  • Wiener Antidiskriminierungsstelle f. gleichgeschlechtliche Lebensweisen

Gefördert vom Bundeskanzleramt Österreich, Bundesministerium für Frauen und öffentlichen Dienst und aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.